Schülerinnen und Schüler müssen sich nach ihrem Schulabschluss nicht zwingend arbeitslos melden, um weiterhin Kindergeld beziehen zu können. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass innerhalb von vier Monaten nach Schulende eine Ausbildung, ein Studium oder ein Freiwilliges Jahr begonnen wird. In diesem Fall erkennt die Familienkasse den Übergangszeitraum automatisch an und zahlt weiter Kindergeld aus.
Hintergrundinformationen und weitere Tipps von der Familienkasse Sachsen:
Niemand muss auf Kindergeld verzichten, wenn der Nachwuchs
zwischen Schule und Studium/Ausbildung oder
wegen eines fehlenden Ausbildungs- beziehungsweise Arbeitsplatzes pausiert, oder […]