Die grundsätzlichen und persönlichen Voraussetzungen für eine Qualifizierung prüft dein Arbeitsvermittler bzw. deine Arbeitsvermittlerin. Wenn die Voraussetzungen vorliegen erhältst du einen Bildungsgutschein und kannst diesen für eine Weiterbildung einlösen.
ACHTUNG: Für Jugendliche unter 25 Jahren steht die Aufnahme einer betrieblichen Ausbildung im Vordergrund und daher gehören nicht alle Jugendlichen zum Personenkreis, die mit einem Bildungsgutschein gefördert werden können.
Eine Alternative zur klassischen Weiterbildung ist das Lernen von zu Hause. Ihr könnt zum Beispiel am PC Bewerbungstrainings durchführen, Sprachen erlernen oder wiederauffrischen (z.B. Englisch) und vieles mehr. Das alles gibt es beim E-Learning in der LERNBÖRSEexklusiv. Dafür benötigst du nur die Zugangsdaten für deinen Bewerberaccount. Diesen bekommst du von deinem Arbeitsvermittler oder deiner Arbeitsvermittlerin.
Nach einer erfolgten Prüfung am PC erhältst du dann ein anerkanntes Zertifikat für die Bewerbungsmappe.
- Maßnahme bei einem Arbeitgeber (MAG) – zur Probe arbeiten
Ein Arbeitgeber möchte dich einstellen, weiß aber noch nicht ganz genau, ob du für diese Stelle geeignet bist und in den Betrieb passt?
Du arbeitest bei einem Arbeitgeber für ca. zwei Wochen „Probe“ und der Arbeitgeber entscheidet sich dann, ob du auf die Stelle passt.
Du bekommst in der Zeit der MAG deine Leistung vom Jobcenter oder der Arbeitsagentur ganz normal weitergezahlt und kannst außerdem auch noch die Fahrtkosten zum Arbeitgeber erstattet bekommen.
- Vermittlungsgutschein (VGS) für einen privaten Arbeitsvermittler
Du möchtest dich von einem Privaten Arbeitsvermittler bei der Stellensuche unterstützen lassen?
Wenn du in den letzten drei Monaten mindestens 6 Wochen arbeitslos warst und es auch noch bist, kannst du dir einen VGS bei deinem Arbeitsvermittler ausstellen lassen. Mit dem VGS beauftragst du einen oder mehrere Private Arbeitsvermittler deiner Wahl, welche für dich eine Arbeitsstelle mit suchen. Erst wenn einer der Privaten Arbeitsvermittler für dich den passenden Job gefunden hat, gibst du ihm das Original des VGS und ein Arbeitsvertrag kommt zustande.
Beachte: Bevor du einen Vermittlungsvertrag mit einem Privaten Arbeitsvermittler unterzeichnest, lässt du von deinem Arbeitsvermittler im Jobcenter bzw. der Arbeitsagentur prüfen, ob du Anspruch auf den VGS hast, ansonsten musst du die Vermittlungsgebühr selbst bezahlen.