Arbeit

Du bist auf der Suche nach einem Arbeitsplatz? Wir unterstützen dich gern dabei!

So können wir dir helfen:

Wir unterstützen dich gern bei der Arbeitssuche und helfen dabei mit passenden Stellenangeboten. Wenn du selbst aktiv werden möchtest hilft dir unsere Jobbörse https://jobboerse.arbeitsagentur.de.

Rund ums Thema Qualifizierung und Weiterbildung kannst du uns auch ansprechen. Möchtest du dich vorab schon online informieren, gibt es im Kursnet allerhand Infos: https://kursnet-finden.arbeitsagentur.de/kurs/

Wir stehen Dir ebenso gern zu Seite bei der Vorbereitung auf anstehende Bewerbungsgespräche.

Auch finanziell gibt es einige Unterstützungsmöglichkeiten für Dich:

Du bewirbst dich um eine Arbeit und benötigst dafür finanzielle Hilfe? Dann bist du bei der Agentur für Arbeit beziehungsweise dem Jobcenter genau richtig. Für das Erstellen und Versenden von schriftlichen Bewerbungsunterlagen können Bewerbungskosten erstattet werden.

Wer eine längere Strecke zu einem Vorstellungsgespräch absolvieren muss, der kann dafür auch die Reisekosten gefördert bekommen

Du hast einen Arbeitgeber gefunden, der dich gern einstellen möchte und verfügst (noch) nicht über die beruflichen Erfahrungen und Kenntnisse, die für diese Arbeitsstelle benötigt werden?

In diesem Fall kann der Arbeitgeber einen Eingliederungszuschuss beantragen.

Den Zuschuss beantragt der Arbeitgeber bevor der Arbeitsvertrag unterzeichnet wird.

Du hast ein Arbeitsangebot und benötigst dafür noch spezielle Kenntnisse? Du hast zwar eine abgeschlossene Ausbildung, aber dir fehlen noch Kenntnisse, die auf dem Arbeitsmarkt von dir verlangt werden? Du möchtest deine Vermittlungschancen auf dem Arbeitsmarkt erhöhen und dich hinsichtlich deiner vorhandenen Kenntnisse fit halten?

Wir können dich mit einer Qualifizierungsmaßnahme oder mit einer Umschulung unterstützen.

Informiere dich im Vorfeld über Qualifizierungsmöglichkeiten z.B. in KUSRNET oder den Berufsentwicklungsnavigator BEN, sowie im BERUFENET.

Die grundsätzlichen und persönlichen Voraussetzungen für eine Qualifizierung prüft dein Arbeitsvermittler bzw. deine Arbeitsvermittlerin. Wenn die Voraussetzungen vorliegen erhältst du einen Bildungsgutschein und kannst diesen für eine Weiterbildung einlösen.

ACHTUNG: Für Jugendliche unter 25 Jahren steht die Aufnahme einer betrieblichen Ausbildung im Vordergrund und daher gehören nicht alle Jugendlichen zum Personenkreis, die mit einem Bildungsgutschein gefördert werden können.

Eine Alternative zur klassischen Weiterbildung ist das Lernen von zu Hause. Ihr könnt zum Beispiel am PC Bewerbungstrainings durchführen, Sprachen erlernen oder wiederauffrischen (z.B. Englisch) und vieles mehr. Das alles gibt es beim E-Learning in der LERNBÖRSEexklusiv. Dafür benötigst du nur die Zugangsdaten für deinen Bewerberaccount. Diesen bekommst du von deinem Arbeitsvermittler oder deiner Arbeitsvermittlerin.

Nach einer erfolgten Prüfung am PC erhältst du dann ein anerkanntes Zertifikat für die Bewerbungsmappe.

Ein Arbeitgeber möchte dich einstellen, weiß aber noch nicht ganz genau, ob du für diese Stelle geeignet bist und in den Betrieb passt?

Du arbeitest bei einem Arbeitgeber für ca. zwei Wochen „Probe“ und der Arbeitgeber entscheidet sich dann, ob du auf die Stelle passt.

Du bekommst in der Zeit der MAG deine Leistung vom Jobcenter oder der Arbeitsagentur ganz normal weitergezahlt und kannst außerdem auch noch die Fahrtkosten zum Arbeitgeber erstattet bekommen.

Du möchtest dich von einem Privaten Arbeitsvermittler bei der Stellensuche unterstützen lassen?

Wenn du in den letzten drei Monaten mindestens 6 Wochen arbeitslos warst und es auch noch bist, kannst du dir einen VGS bei deinem Arbeitsvermittler ausstellen lassen. Mit dem VGS beauftragst du einen oder mehrere Private Arbeitsvermittler deiner Wahl, welche für dich eine Arbeitsstelle mit suchen. Erst wenn einer der Privaten Arbeitsvermittler für dich den passenden Job gefunden hat, gibst du ihm das Original des VGS und ein Arbeitsvertrag kommt zustande.

Beachte: Bevor du einen Vermittlungsvertrag mit einem Privaten Arbeitsvermittler unterzeichnest, lässt du von deinem Arbeitsvermittler im Jobcenter bzw. der Arbeitsagentur prüfen, ob du Anspruch auf den VGS hast, ansonsten musst du die Vermittlungsgebühr selbst bezahlen.